Partner-AGB
Stand: 02.09.2026 · B2B-Entwurf. Bitte vor öffentlichem produktivem Einsatz juristisch final prüfen lassen.
1. Geltungsbereich
Diese Partner-AGB gelten für Betreiber, die HandAgeCheck zur Altersverifikation auf eigenen Websites oder Angeboten integrieren. Das Partnerportal richtet sich an Unternehmer und professionelle Website-Betreiber.
2. Leistungsbeschreibung
HandAgeCheck stellt eine technische Altersprüfungs- und Weiterleitungslogik bereit. Die Prüfung kann über Handbilder, technische Statusdaten und bei unklarem Ergebnis über alternative Dokumentprüfung erfolgen. HandAgeCheck schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit einzelner KI-Anbieter oder externer Zahlungsdienste.
3. Pflichten des Partners
Der Partner ist für seine Website, Inhalte, Altersfreigaben, rechtlichen Hinweistexte, Datenschutzinformationen, Einwilligungen und die korrekte technische Integration verantwortlich. Die Integration darf nicht verändert werden, wenn dadurch Sicherheits-, Rückleitungs- oder Altersprüfungsfunktionen umgangen werden.
4. Zulässige Nutzung und Limits
HandAgeCheck darf nur für rechtmäßige Angebote genutzt werden. Missbrauch, automatisierte Massentests, Bot-Traffic, Umgehungsversuche oder die Nutzung für fremde Domains sind untersagt. HandAgeCheck darf Rate-Limits, Tageslimits und Schutzsperren einsetzen, um Server, KI-Kosten und andere Partner zu schützen.
5. Preise, Prime und Zahlungen
Preise, Laufzeiten und Prime-Slots ergeben sich aus dem Partnerportal oder individuellen Vereinbarungen. Prime-Slots sind websitebezogen. Eine Freischaltung erfolgt erst nach technischer oder administrativer Aktivierung beziehungsweise nach bestätigter Zahlung.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Je nach Einsatz kann der Partner Verantwortlicher und HandAgeCheck Auftragsverarbeiter sein. Dann ist zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Handbilder werden nur zweckgebunden verarbeitet und nach den jeweils geltenden Speicher- und Löschregeln entfernt.
7. Verfügbarkeit und Wartung
HandAgeCheck darf Wartungen, Sicherheitsupdates und Lastschutzmaßnahmen durchführen. Kurzzeitige Unterbrechungen, Verzögerungen durch Warteschlangen oder Ablehnungen wegen Überlast sind möglich, wenn dies für Sicherheit, Stabilität oder Kostenkontrolle erforderlich ist.
8. Haftung
HandAgeCheck haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet HandAgeCheck nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gesetzliche zwingende Haftung bleibt unberührt.
9. Sperrung und Kündigung
HandAgeCheck kann einzelne Websites oder Partnerkonten sperren, wenn Zahlungen ausbleiben, Missbrauch vorliegt, Sicherheitsrisiken entstehen oder rechtliche Risiken erkennbar werden. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem gewählten Tarif oder der individuellen Vereinbarung.
10. Änderungen
HandAgeCheck kann diese Partner-AGB anpassen, wenn technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen. Wesentliche Änderungen werden Partnern in geeigneter Form mitgeteilt.
11. Kontakt
Fragen zu Vertrag, Rechnung, Datenschutz oder Integration können über die im Impressum beziehungsweise Partnerportal genannten Kontaktwege gestellt werden.
Hinweis: Dies ist ein B2B-Textentwurf. Juristische Prüfung bleibt erforderlich.